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Einwegpalette

Einwegpaletten  sind im Gegensatz zu den Mehrwegpaletten wie der Europalette nur für den einmaligen Verwendungszweck vorgesehen, d.h. für den Transport vom Hersteller direkt zum Kunden. Ihre Haltbarkeit ist nicht von langer Dauer.  Es findet bei der der Einwegpalette keinen Tausch statt, da die diese im Export als „Verlustpalette oder Verpackung“ zählt und direkt beim Empfänger bleibt. 

Die Maße der Einwegpalette sind hierbei variabel und in verschieden Ausführungen, je nach Kundenwunsch z.B. wie Holz, Kunststoff oder Wellpappe erhältlich. Sie kommt oft zum Transport von stapelbarer Ware oder schwereren Güter zum Einsatz. Für den Transport mit hoher Hygienevorschrift oder Lebensmittel eigen sich die witterungsbeständigen und leicht zu reinigende Kunststoffpaletten. Eine kostengünstige Variante für den Export, aber nicht witterungsbeständig ist die Palette aus Wellpappe. Sie können max. mit 800 Kilo belastet werden. Die Holzpaletten müssen zum Schutz vor Krankheiten oder Erreger speziellen Vorschriften unterliegen und speziell behandelt werden (ISPM15).