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DIN EN 131 - Internationale Norm für Leitern

Die DIN-Norm EN 131 ist die Grundlage für den sicheren Einsatz von Leitern aller Art. Sie gilt europaweit und unterscheidet die Nutzergruppen „Professional“, also den Gebrauch von Leitern im gewerblichen Umfeld, und „Non-Professional“ für den Einsatz von Leitern durch Privatpersonen. In der EN 131 ist zum Beispiel vorgegeben, dass Leitern für eine Nutzlast von mindestens 150kg ausgelegt sein müssen und dass sie – vergleichbar mit der Regalprüfung – einmal im Jahr geprüft werden müssen. Die Prüfung dürfen nur befähigte Personen durchführen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung die Fähigkeit besitzen, um den Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können.

Formell besteht die DIN EN 1 aus den Teilen DIN EN 131-1 bis DIN EN 131-7. Die ersten drei Teile geben vor, wie Leitern genannt, gebaut, geprüft und gekennzeichnet werden müssen. Die vier weiteren Teile der DIN EN 131 befassen sich mit den Anforderungen, der Prüfung und deren Kennzeichnung von Leitern.

Für Anlegeleitern gelten seit 1. Januar 2018 strengere Vorgaben

Seit Anfang 2018 müssen alle tragbaren Anlegeleitern ab 3m Länge einen erweiterten Standfuß haben. Diese zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Vorgabe macht die DIN EN 131. Sie kann auf verschiedene Art umgesetzt werden, etwa durch die konische Bauweise, mit einer am Leiterfuß quer angebrachten Traverse oder anhand von zusätzlichen Stützarmen, insbesondere für einzeln verwendete Leiterteile. Die Mindestlänge der Erweiterung ist abhängig von der Gesamtlänge, kann aber durch den Hersteller auf 1,2m begrenzt werden. Leitern im Bestand können zum Beispiel mit der Montage einer Quertraverse nachgerüstet und weiter betrieben werden.

Sämtliche bei TOPREGAL bestellbaren Leitern entsprechen den geltenden Richtlinien und den Vorgaben der DIN EN 131.