Eine Verankerung im Boden ist nicht vorgeschrieben, außer bei einem Höhen / Tiefenverhältnis größer als 5:1 (die Höhe, in der die oberste Einhängung des Boden erfolgt), gilt die DGUV Regel 108 -007. Das Regal muss gegen Kippen gesichert werden.
Mit Hilfe von Distanzstücken ist eine Wandbefestigung möglich. Sie benötigen pro Regalständer bis zu einer Höhe von zwei Meter, 2 Distanzstücke. Wir empfehlen Ihnen 3 Distanzstücke ab einer Höhe von drei Meter zu verwenden.
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