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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TOPREGAL GmbH


§ 1 Allgemeines

  1. Sämtliche Lieferungen, Verkäufe und Angebote der TOPREGAL GmbH (nachfolgend: "wir, "uns" bzw. "TOPREGAL") erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AGB"). Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren AGB widersprechen oder diese ergänzen, lehnen wir hiermit ab. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

  3. Die Angebote und Leistungen von TOPREGAL richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher. Die AGB gelten ausschließlich für die genannte Zielgruppe. Unsere Waren und Produkte sind nicht zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Weiterveräußerung an einen Verbraucher bestimmt.

  4. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen gelten nur bei individueller Vereinbarung, die von der Vertragspartei zu beweisen ist, die sich auf die abweichende Vereinbarung beruft. Vereinbarungen, die vor oder bei Abschluss des Vertrages abgeschlossen worden sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Stornogebühren, Retouren

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; erst die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches wir innerhalb von 10 Werktagen annehmen können. Sämtliche Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Annahme, die auch per Telefax oder E-mail erfolgen kann oder der konkludenten Annahme durch Auslieferung der Ware. Wollen wir bei einem Angebot von diesem Grundsatz der Unverbindlichkeit abweichen, so bezeichnen wir unser Angebot ausdrücklich als verbindlich.
    Etwaige telefonische Auskünfte und Beratungen von Mitarbeitern von TOPREGAL sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

  2. Für den Fall, dass der Kunde nach Zustandekommen des Vertrages die Bestellung storniert oder die Ware zurücksendet, ohne dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts oder sonstigen Lösungsrechts vorliegen, sind wir berechtigt, 20 % des Netto-Gesamtbestellwerts (ohne Versandkosten) der betroffenen Ware als pauschalierten Schadenersatz geltend zu machen.

    Das Gleiche gilt, wenn der Kunde, ohne dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts oder eines sonstigen Lösungsrechts vorliegen, die Vorauskassen-Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung bezahlt und wir daraufhin die Bestellung stornieren.

    Dem Kunden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass uns infolge der Stornierung oder Rücksendung gar kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Etwaige Schadenersatzansprüche von uns auf Ersatz eines höheren Schadens bleiben unberührt. Der Betrag des pauschalierten Schadenersatzes wird hierauf angerechnet.

  3. Im Falle einer Retoursendung aus Kulanzgründen ist der Kunde verpflichtet, die zu versendende Ware sicher vor etwaigen Transportschäden zu verpacken und Vorschäden zu dokumentieren. Der Kunde trägt für die Rücksendung in einwandfreiem Zustand der Ware die Verantwortung. Der Gefahrübergang von dem Kunden an uns erfolgt mit Eingang der Retoure in unserem Lager. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen. § 2 Nr. 2 findet vollumfänglich Anwendung.


§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnungsbeschränkungen

  1. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Werk (EXW/ Ab Werk gemäß Incoterms 2020) unseres in der Auftragsbestätigung genannten Lagers.

  3. Bei Vereinbarung eines Versands der Ware innerhalb Deutschlands gelten die Preise abweichend von § 3 Ziff. 2 "CPT / Frachtfrei" gemäß Incoterms 2020. TOPREGAL schließt den Beförderungsvertrag bis zur Bordsteinkante des vom Kunden benannten Bestimmungsortes in Deutschland. Die Kosten in Zusammenhang mit der Entladung am benannten Bestimmungsort sind vom Kunden zu tragen. Für den Versand auf Inseln (ohne Straßenanbindung) erheben wir einen Inselzuschlag.

  4. Versandkosten für Lieferungen in andere Länder als Deutschland werden jeweils im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt oder werden gesondert vereinbart. Für den Versand auf nichtdeutsche Inseln (ohne Straßenanbindung) erheben wir einen Inselzuschlag.

  5. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.

  6. Die Aufrechnung gegen Forderungen von TOPREGAL ist nur mit Aktivforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist nur wegen Ansprüchen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

Unsere Liefer- und Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Das fehlende Verschulden müssen wir beweisen.


§ 5 Lieferzeit

  1. Bei Lieferungen zu einem festgelegten Zeitpunkt gewährleisten wir lediglich, dass die Ware spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlässt (oder zur Abholung bereitsteht) und der Spediteur angewiesen wird, den vom Käufer gewünschten Liefertermin zu beachten. Der von uns beauftragte Frachtführer stellt die Ware innerhalb Deutschlands in der Regel binnen 72 Stunden, innerhalb der EU und der Schweiz in der Regel innerhalb von 120 Stunden dem Kunden zu.

  2. Ein nach Tag und Uhrzeit fixer Liefertermin ("Fixtermin") bedarf einer gesonderten Vereinbarung gegen Aufpreis.

  3. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte von TOPREGAL um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber TOPREGAL nicht nachkommt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten wie z. B. die Angabe einer vollständigen und korrekten Lieferanschrift, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.


§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Entladung

  1. Bei Lieferbedingung EXW/ Ab Werk gemäß Incoterms 2020:
    Die Lieferung und der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgen mit der Zurverfügungstellung der Ware in dem betreffenden Auslieferungslager von TOPREGAL. Der Kunde trägt ab dem vereinbarten Lieferzeitpunkt alle Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware.

  2. Bei Lieferbedingung "CPT / Frachtfrei" gemäß Incoterms 2020:
    Die Lieferung der Ware und der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgen durch Übergabe der Ware an den Frachtführer im betreffenden Auslieferungslager von TOPREGAL. Der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt alle Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware.

    Der Kunde muss die gelieferte Ware am benannten Bestimmungsort vom Frachtführer entgegennehmen. Sofern mit dem Kunden keine gesondert zu vergütende Vereinbarung über einen Fixtermin getroffen wird, erfolgt die Anlieferung zu den üblichen Geschäftszeiten und in der Regel per Sattelzug. Kleinere Artikel werden per Paketdienstleister versendet. Eine telefonische Avisierung erfolgt nur, wenn der Kunde dies im Rahmen des Bestellprozesses angibt und dann in der Regel spätestens am Vortag der Lieferung durch die Spedition. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Entlademittel und -personal bereitzuhalten. Im Zweifel sind die hierfür erforderlichen Informationen vom Kunden mit Ausführung der Bestellung bei uns anzufragen.

    Kommt es zu Verzögerungen bei der Entladung des Beförderungsmittels und werden uns hierdurch vom Frachtführer Mehrkosten in Rechnung gestellt, so sind diese Mehrkosten vom Kunden zu erstatten.

  3. Kommt der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware in diesem Zeitpunkt auf ihn über, unabhängig davon, ob ein Gefahrübergang aus anderen Gründen bereits eingetreten ist.


§ 7 Mängelrügen, Transportschäden 

Mängelansprüche des Kunden oder sonstige Ansprüche des Kunden, die auf einem Sach- oder Rechtsmangel beruhen, setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus § 377 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) nachgekommen ist. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zur Konkretisierung von § 377 HGB gilt folgendes:

  • Sichtbare Transportschäden -einschließlich Schäden an der Verpackung- sind der Transportperson bei Empfang der Ware anzuzeigen; die Frachtpapiere dürfen nicht ohne Verweis auf das Vorhandensein von Transportschäden quittiert werden; TOPREGAL ist unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, zu informieren;
  • Erkennbare Mängel, also solche Mängel, die bei einer im ordnungsgemäß en Geschäftsgang tunlichen Untersuchung auffallen (würden), hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung zu rügen.
  • Verdeckte Mängel, also solche Mängel, die bei einer im ordnungsgemäß en Geschäftsgang tunlichen Untersuchung nicht auffallen (können), sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung zu rügen, längstens innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Nach einer Montage/Inbetriebnahme der Ware durch den Kunden ist der Kunde nur noch zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, die erst nach einer Montage/Inbetriebnahme auffallen können. Die Rüge muss mindestens in Textform erfolgen und die Produktbezeichnung, die Auftragsnummer, die Seriennummer, das Kaufdatum und eine genaue Beschreibung und Fotos des Mangels enthalten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Zugang der Mängelrüge muss im Falle von Streitigkeiten der Kunde beweisen.


§ 8 Montage, Montageanleitungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware an den Kunden in nicht montiertem Zustand geliefert. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl eines geeigneten Standortes (insbesondere für die Prüfung der Bodenbeschaffenheit), für die fachgerechte Montage und für den fachgerechten Betrieb der gelieferten Ware einschließlich der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen am Standort und für die Durchführung von Prüf- und Inspektionsarbeiten. (Prüf- und Inspektionsarbeiten können separat bei TOPREGAL beauftragt werden).

  2. Der Kunde erhält von uns zusammen mit der Ware die jeweils gültigen Montageanleitungen einschließlich der Bestimmungen der DGUV:108-007 (ehemals BGR234) für Lagereinrichtungen und -geräte. Der Kunde hat die Regelungen der DGUV:108-007 (ehemals BGR234) sowie die Hinweise in den Montageanleitungen und auf den an der Ware angebrachten Belastungs- und Hinweisschildern zu beachten.

  3. Die Informationen in den Montageanleitungen entsprechen dem letzten Stand unserer technischen Prüfungen und Erfahrungen. Es handelt sich um allgemeine Hinweise/Richtlinien, die den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht entbinden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass lokale Anforderungen über die Hinweise und Anforderungen aus den Montageanleitungen hinausgehen, gehen diese lokalen Anforderungen vor und sind in jedem Fall von dem Kunden zu beachten.

  4. Etwaige telefonische Auskünfte und Beratungen von Mitarbeitern von TOPREGAL zu Montage und Betrieb der Ware sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

  5. TOPREGAL haftet - mit Ausnahme der Fälle des § 8 Ziff. 6 - nicht für etwaige materielle oder immaterielle Schäden, die aus einer Nichteinhaltung der Obliegenheiten des Kunden aus § 8 Ziff. 1 - § 8 Ziff. 3 resultieren.

  6. Der Kunde kann mit separatem Montagevertrag bei TOPREGAL Montagearbeiten durch unser Montageteam beauftragen. Die Vergütung dieser Montageleistungen ist in dem separat abzuschließenden Montagevertrag geregelt. Absagen derart vereinbarter Montagetermine durch den Kunden erfolgen bei einer Absage bis zu 7 Arbeitstage vor dem Montagetermin kostenfrei. Bei einer späteren Terminabsage - die erfolgt, ohne dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts oder eines sonstigen Lösungsrechts vorliegen - behalten wir uns vor, dem Kunden folgende Ausfallkosten in Rechnung zu stellen:
    • 5-6 Arbeitstage vor dem Termin: 20 % des Netto-Montagepreises
    • 3-4 Arbeitstage vor dem Termin: 50 % des Netto-Montagepreises
    • 1-2 Tage vor dem Termin: 80 % des Netto-Montagepreises
    • Am Montagetag: 100 % des Netto-Montagepreises

    der von der Absage betroffenen Montageleistungen.

  7. Dem Kunden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass uns infolge der Absage gar kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Etwaige Schadenersatzansprüche von uns auf Ersatz eines höheren Schadens bleiben unberührt. Der Betrag des pauschalierten Schadenersatzes wird hierauf angerechnet.


§ 9 Gewährleistung

  1. Ist der Kunde seinen Rügeobliegenheiten nach § 7 ordnungsgemäß nachgekommen und besteht ein Sach- oder Rechtsmangel ("Mangel") der gelieferten Ware, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

  2. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden. Mängel, die sich erst nach Gefahrübergang zeigen, begründen Gewährleistungsansprüche nur, wenn durch den Käufer dargetan werden kann, dass die Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs gelegt war.

  3. Übliche Abnutzungen und üblicher Verschleiß sowie unsachgemäße Nutzung der Ware stellen keinen Sachmangel dar.

  4. Alle Angaben über die von TOPREGAL gelieferten Waren, insbesondere die in Angeboten, Montageanleitungen etc. enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß - und Leistungsangaben sind annähernde Durchschnittswerte anhand unserer Erfahrungen und dem Stand der Technik. Sie stellen weder Beschaffenheitsgarantien noch Zusicherungen bestimmter Eigenschaften oder Zusicherungen der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck dar. Soweit nicht vor oder bei Vertragsabschluss schriftlich oder in Textform Grenzen für Abweichungen ausdrücklich vereinbart worden sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig. Das gilt auch für Sondermaße und Einzelanfertigungen.

  5. Die Beschreibung von Waren als B-Ware ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. Fehler oder Einschränkungen, die in der Artikelbeschreibung genannt werden oder auf den Abbildungen erkennbar sind oder sich typischerweise aus der Eigenschaft als B-Ware ergeben, stellen keinen Sachmangel dar.

  6. Wenn die Montage-, Betriebs- und Wartungshinweise von TOPREGAL nicht befolgt werden, Änderungen an der Ware vorgenommen werden, Teile ausgewechselt werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, besteht keine Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

  7. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von TOPREGAL durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware. Der Kunde hat uns die Möglichkeit von zumindest zwei Nacherfüllungsversuchen einzuräumen.

  8. Die beanstandete Ware ist TOPREGAL auf Verlangen in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur überprüfung zurückzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, die zu versendende Ware sicher vor etwaigen Transportschäden zu verpacken und Vorschäden zu dokumentieren. Der Kunde trägt für die ordnungsgemäße Rücksendung der Ware die Verantwortung. Der Gefahrübergang von dem Kunden an uns erfolgt mit Eingang der Ware in unserem Lager.

  9. TOPREGAL ist berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch so lange verweigert werden, wie der Kunde TOPREGAL auf deren Anforderung hin die beanstandete Ware nicht gemäß § 9 Ziff. 8 zur überprüfung zugesendet hat.

  10. Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für jede über die normale Nutzung hinausgehende Verschlechterung der Ware oder für deren Untergang sowie für gezogene und nicht gezogene Nutzungen.

  11. Nachbesserungen und Ersatzlieferungen von TOPREGAL aufgrund einer Mängelanzeige des Kunden führen nur bei ausdrücklicher Erklärung eines Anerkenntnisses zu einem Neubeginn der Verjährung.

  12. Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in § 10.

  13. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, in denen es bei der gesetzlichen Frist bleibt.

  14. Die Einschränkungen der Gewährleistungsrechte aus § 9 Ziff. 9 (mit Ausnahme der Einschränkung aus § 9 Ziff. 6) gelten nicht in Fällen, in denen TOPREGAL einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen oder textlichen Erklärung durch TOPREGAL.


§ 10 Haftung

Wir haften nicht in den Fällen des § 8 Ziff. 5.

Im übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maß gabe dieses Paragraphen eingeschränkt:

  1. Auf Schadensersatz haftet TOPREGAL nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, übernahme von Garantien sowie bei Arglist.
  2. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen und nicht-leitende Mitarbeiter ohne Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (= Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäß ig vertraut und vertrauen darf) haftet TOPREGAL abweichend von a) begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TOPREGAL nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt;
  4. Im Übrigen ist jegliche Haftung von TOPREGAL ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung von TOPREGAL nach Grund oder Höhe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  6. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.

Die vorstehenden Regelungen bzw. Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und etwaig anwendbaren nicht abdingbaren ausländischen Produkthaftungsvorschriften, sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber TOPREGAL schriftlich oder in Textform anzuzeigen oder von TOPREGAL aufnehmen zu lassen, so dass TOPREGAL möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.


§ 11 Force Majeure

  1. Auch verbindliche Lieferfristen verlängern sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Verknappung von Material oder Transportmöglichkeiten, Arbeitskämpfen, Krieg, Unruhen, Epidemien oder Pandemien, behördlichen oder gesetzlichen Maßnahmen (z. B. Exportbeschränkungen) und sonstigen unvorhersehbaren, und schwerwiegenden Ereignissen (unabhängig davon, ob diese Ereignisse höherer Gewalt uns oder unsere Zulieferer oder Subunternehmer betreffen) um die Dauer und im Umfang der Störung zzgl. einer angemessenen Vorlaufzeit. Wir sind verpflichtet, den Kunden im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich über das Ereignis zu informieren.

  2. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist das Ruhen der Lieferverpflichtung für den Kunden nicht zumutbar, so ist er nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist auch vorher berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten. Eine Fristsetzung ist in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen (insbes. §§ 323 Abs. 2, Abs. 4 BGB, 326 Abs. 5 BGB, § 376 HGB) nicht erforderlich. Wurde eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.


§ 12 Covid-19-Klausel

  1. Die Parteien sind sich der Auswirkungen der Covid-19-Krankheit ("Corona"), die von der Weltgesundheitsorganisation am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft wurde, bewusst. Daher vereinbaren die Parteien, dass für den Fall, dass TOPREGAL aufgrund eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Ereignisse im Zusammenhang mit Corona nicht oder vorübergehend nicht in der Lage ist, die bestellten Waren zu liefern, die Verpflichtungen von TOPREGAL für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des jeweiligen Ereignisses ausgesetzt sind:
    1. der Geschäftsbetrieb an dem betreffenden Standort von TOPREGAL oder der Geschäftsbetrieb an dem betreffenden Standort des Zulieferers von TOPREGAL wird ganz oder teilweise aufgrund einer staatlichen und/oder behördlichen Anordnung oder aufgrund der zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Standort geltenden Gesetze oder Vorschriften einstweilen eingestellt oder
    2. eine beträchtliche Anzahl von TOPREGAL-Mitarbeitern an dem Standort bzw. von Mitarbeitern des Zulieferers an dessen betroffenen Standort bzw. von Mitarbeitern des Montageteams ist an Corona erkrankt oder befindet sich gemäß den am Standort geltenden Gesetzen oder Vorschriften in Quarantäne.
    TOPREGAL ist verpflichtet, den Kunden im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist das Ruhen der Lieferverpflichtung für den Kunden nicht zumutbar, so ist er nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist auch vorher berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten. Eine Fristsetzung ist in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen (insbes. §§ 323 Abs. 2, Abs. 4 BGB, 326 Abs. 5 BGB, § 376 HGB) nicht erforderlich. Wurde eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

  2. Die Zahlungsart "Lieferung auf Rechnung" können wir aktuell nur noch eingeschränkt und nach Prüfung im Einzelfall anbieten (z. B. für Behörden, öffentliche Einrichtungen).


§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

  3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

  5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 14 Ergänzende Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse über den Online-Shop 

  1. Unsere Angebote im Online-Shop stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns zu bestellen.

    Der Bestellvorgang besteht aus drei Eingabeschritten. Im dritten und damit letzten Eingabeschritt hat der Kunde noch einmal die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen und ggfls. zu korrigieren. Durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir behalten uns die Annahme vor.

    Nach erfolgter Bestellung erhält der Kunde von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar und enthält daher keine Zahlungsaufforderung.

    Ein Vertrag kommt erst durch eine Angebotsannahme unsererseits zustande, die in der Zusendung einer Proforma-Rechnung (Vorkasse), der Übergabe an den Versand verbunden mit einer Information per E-mail an den Kunden oder anderweitigem Kontakt per Brief, Telefax oder E-mail erfolgen kann. Eine schriftliche Auftragsbestätigung senden wir nur auf ausdrücklichen Wunsch zu.

  2. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, stehen für Bestellungen im Online-Shop verschiedene Zahlungsmethoden zur Auswahl, die je nach Verfügbarkeit variieren können. Welche Zahlungsarten im Einzelnen zur Verfügung stehen, ergibt sich aus den Auswahlmöglichkeiten im Online-Shop während des Bestellvorgangs. Genauere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Zahlungsmethoden.

    Die Option einer Lieferung auf Rechnung ist nach erfolgreicher Prüfung im Einzelfall möglich, wobei das Zahlungsziel maximal 10 Tage nach Erhalt der Ware beträgt.

    Die Auslieferung der Ware erfolgt im Falle einer Überweisung erst nach erfolgreichem Zahlungseingang auf unserem Konto.

§ 15 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser AGB) berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

  2. Der Kunde kann Ansprüche gegen uns nur mit unserer vorherigen Zustimmung an Dritte abtreten.

  3. Gerichtsstand - auch international - für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart (Deutschland).

  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


Stand: Dezember 2023

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